Begriffsbestimmung "Kriminaler"
 

 
Kriminalbeamte sind besonders ausgebildete Beamte des Sicherheitsdienstes (vor allem der Polizei), die auf die Aufklärung von Straftaten spezialisiert sind.

Die Ausbildung umfasst insbesondere

  • Kriminalistik mit Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Polizeidienstkunde
  • Kriminologie
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Strafrecht sowie die das Eingriffsrecht betreffenden Abschnitte des Strafprozessrechts
  • Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Besonderes Verwaltungsrecht hier insbesondere Polizeirecht
  • Beamtenrecht
  • Angewandte Psychologie
  • Rechtsmedizin

 

 

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©2006 Dieter Soetebier

 
Stand: 25. Februar 2008 15:39