Kriminalbeamte
sind besonders
ausgebildete Beamte
des
Sicherheitsdienstes
(vor allem der
Polizei), die auf
die Aufklärung von
Straftaten
spezialisiert sind.
Die Ausbildung umfasst insbesondere
- Kriminalistik mit Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Polizeidienstkunde
- Kriminologie
- Staats- und Verfassungsrecht
- Strafrecht sowie die das Eingriffsrecht betreffenden Abschnitte des Strafprozessrechts
- Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Besonderes Verwaltungsrecht hier insbesondere Polizeirecht
- Beamtenrecht
- Angewandte Psychologie
- Rechtsmedizin
