Begriffsbestimmungen "Kriminalistik"
 

 

Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Sie kann aufgeteilt werden in Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Kriminaldienstkunde

 

 

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Stand: 25. Februar 2008 15:39