Begriffsbestimmung "Einmietbetrüger"
 

 
Der Begriff Versicherung wird allgemein mehrdeutig verwendet. Man versteht darunter:
  1. Eine Gesellschaft, die Versicherungsverträge anbietet, also der "Versicherer".
  2. Eine bindende Zusage: Ich versichere = Ich sage die Wahrheit.
  3. Einen Versicherungsvertrag.
  4. Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf "Versicherung" ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles abgesichert zu sein. Andererseits wird der Versicherungsfall in Wirklichkeit nur bei wenigen Versicherten eintreten, weshalb der Geldtopf bei bezahlbarer Prämie ausreicht. In diesem Sinne ist nach Karl Hax eine Versicherung die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.

 

 

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©2006 Dieter Soetebier

 
Stand: 25. Februar 2008 15:39
 

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