Begriffsbestimmung "Zeugen"
 

 

Als Zeuge wird eine Person bezeichnet, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes Angaben zur Sache machen kann (Zeugnis ablegen). Zeugenschaft gibt es vor allem im Bereich der Exekutive und des Rechts (vor Gericht, bei Beglaubigungen usw.), aber auch z.B. bei Trauungen.

 

 

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©2006 Dieter Soetebier

 
Stand: 25. Februar 2008 15:39